Gleich und gleich gesellt sich gern

11. Dezember 2022

Gleich und gleich gesellt sich gern

Wenn Ehen vorzugsweise mit Partnerinnen oder Partnern aus dem gleichen räumlichen, gesellschaftlichen oder sozialen Umfeld geschlossen werden, spricht man in diesem Zusammenhang von Heiratskreisen. Heute kennt man das vor allem noch bei dem Teil der Bevölkerung, der sich dem Adel zugehörig fühlt. Adelsfamilien glauben auf diese Weise ihre vermeintlich privilegierte Stellung auch unter den Vorzeichen von Demokratie und Gleichheit vor dem Gesetz weiter sichern zu können. Auch die Sorge um die Erhaltung und Mehrung des Vermögens mag dazu beitragen, Amors Pfeilen nicht ganz freien Lauf zu lassen.

Auch in der überschaubaren Welt des Dorfes spielten solche Überlegungen ehedem eine nicht unbedeutende Rolle, wie der Blick in die Vergangenheit Günterslebens zeigt. In anderen Dörfern wird es kaum anders gewesen sein.

Klassengesellschaft im Bauerndorf

Im Jahr 1698 ließ die Gemeinde Güntersleben zum Zwecke der Steuerveranlagung ein sogenanntes Schatzungsbuch anlegen. Darin sind alle Familien im Dorf, zu der Zeit fast ohne Ausnahme Bauern und wenige Dorfhandwerker, mit ihrem Vermögen erfasst. Aus dem Wertanschlag für die Häuser, Grundstücke und das Vieh lässt sich ersehen, wie Besitz und Vermögen im Dorf verteilt waren.

Von den 105 Familien, die Güntersleben damals zählte, verfügte ziemlich genau ein Drittel über ein Vermögen im Wert zwischen 200 und 700 Gulden. Bei einem weiteren Drittel lag der Wert ihres Vermögens zwischen 100 und 200 Gulden. Für das verbleibende Drittel, also 35 Familien, lag die Bewertung ihres Vermögens unter 100 Gulden, was allenfalls eine bescheidene Lebensführung ermöglichte.

Die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede im Dorf waren also erheblich, und mit ihrer Partnerwahl trugen die heiratswilligen jungen Männer und Frauen ihren Teil dazu bei, dass sich daran nicht so schnell etwas änderte.

Die Kinder der Familien der oberen Vermögensklasse, soweit sie das heiratsfähige Alter erreichten und im Dorf blieben, verheirateten sich zu zwei Dritteln innerhalb der Oberschicht. Ein knappes Drittel wählte seinen Partner oder seine Partnerin aus der Mittelschicht. Lediglich sieben von 100 Angehörigen der Oberschicht konnten sich vorstellen, dass sie die zweite Hälfte zu ihrem ehelichen Glück auch in der unteren Vermögensklasse finden könnten.

Anders als die Angehörigen der Oberschicht versuchten die jungen Leute aus der unteren Vermögensklasse naturgemäß, ihr soziales Umfeld zu verlassen und auf dem Weg über eine Heirat in der dörflichen Hierarchie aufzusteigen. Immerhin ein Drittel schaffte es, sich mit jemanden aus der Oberschichte zu verheiraten, ein weiteres Drittel kam bei seiner Partnerwahl bis zur Mittelschicht. Für das verbleibende Drittel führte aber auch die Heirat nicht zu einem sozialen Aufstieg.

Die Angehörigen der Mittelschicht heirateten zu etwa gleichen Teilen unter sich und nach oben und nur zu einem geringeren Teil nach unten.

Bauern, Arbeiter, Tagelöhner

Es handelt sich bei diesen Feststellungen aus der Zeit um 1700 keineswegs um eine zufällige Momentaufnahme. Auch im weiteren Fortgang der Ortsgeschichte achtete man sehr darauf, dass die sozialen Unterschiede mit der Abgrenzung zwischen den Besitzenden und den weniger Begüterten gewahrt blieben.

Die Zunahme der Bevölkerung im 19. Jahrhundert hatte zur Folge, dass nicht mehr alle Familien eine eigene Hofstelle zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes haben konnten. Etwas vereinfacht und plakativ dargestellt, hatten wir dann in Güntersleben eine Art Dreiklassengesellschaft: Da waren zum einen die Bauern als nach wie vor größte und bestimmende Gruppe im Dorf, einige wenige selbstständige Handwerker inbegriffen, dann die stetig wachsende Zahl der Arbeiter, vor allem in Berufen des Bauhandwerks, und schließlich am unteren Ende der Vermögensskala die Tagelöhner, die ihr Auskommen ohne erlernten Beruf und ohne feste Beschäftigung mehr schlecht als recht bestreiten mussten.

Auch unter diesen veränderten gesellschaftlichen Strukturen trug das Heiratsverhalten zur Verfestigung der Abgrenzung bei. In den 50 Jahren zwischen 1850 und dem Ende des Jahrhunderts traten 197 (Jung-)Bauern und 69 Tagelöhner vor den Traualtar. Von den Bauern verheirateten sich 163, also mehr als 80 %, im gleichen Stand mit einer Bauerntochter und lediglich vier mit einer Tagelöhnerstochter und drei mit einer Dienstmagd. Von den Tagelöhnern heirateten 21, also fast 30 %, wiederum eine Tagelöhnerstochter und acht eine Dienstmagd. Nur 20 glückte eine – materiell gesehen – bessere Partie mit einer Bauerntochter, von der sie in aller Regel eine höhere Mitgift erwarten konnten. Die Wohlhabenden blieben also, von Ausnahmen abgesehen, unter sich. Wer in eine weniger begüterte Familie hineingeboren wurde, hatte im Dorf eher keine so gute Chance, durch eine Heirat in die Kreise aufzusteigen, die sich als die besseren verstanden.

Und heute?

Mittlerweile gibt es im Dorf keine mit den früheren Verhältnissen vergleichbare Klassifizierung mehr nach Einkommen und Stand mit einer klar dominierenden Gruppe wie es einstens die Bauern waren. Dass „die Sach zusammenbleibt“ oder dass jemand „was mitbringt“, dürfte daher bei der Partnerwahl nur in den seltensten Fällen noch eine Rolle spielen.

12/2022